Ruhende Pfändung auf Konto während der Insolvenz

Hallo, meine Frage bezieht sich auf etwas, worüber ich nirgends Infos finde und auch von meiner Insovenzverwalterin keinerlei Info erhalte. Ich bin in der Wohlverhaltensphase und Mitte 2019 steht die Restschuldbefreiung an. Nun ist es aber so, dass noch kurz vor Insolvenzeröffnung eine Kontopfändung auf mein Konto einging, aber seither nur auf “inaktiv” oder “ruhend” gestellt wurde. Kann nach der Restschuldbefreiung der Gläubiger diese Pfändung wieder einfach so prompt aktivieren und versuchen weiter zu pfänden? Meine Insolvenzverwalterin und ich baten sie schon (ein weit bekanntes und dubioser Inkassounternehmen), die Pfändung zurück zu ziehen, aber er reagiert nicht darauf, daher liegt sie seither nur auf “ruhend”. Was kann ich dagegen tun, um nach der Restschuldbefreiung diese Pfändung wieder vom Konto zu bekommen, damit sie nicht auf die Idee kommen trotz RSB gleich wieder erneute Pfändungsversuche zu starten? MFG Matthias

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn die Forderung von der Restschuldbefreiung umfasst wird und Ihnen diese am Ende der Wohlverhaltensphase erteilt wird, kann diese Forderung nicht mehr durchgesetzt werden. Sie sollten die Beschluss über die Restschuldbefreiung an den Gläubiger senden bzw. der Bank vorlegen. Wenn dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Ziel führt, könnte man über rechtliche Schritte nachdenken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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