Scheidung und Privatinsolvenz

Hallo Herr Kraus,

Ich habe eine Frage zur Scheidung und Privatinsolvenz.
Vor zwei Jahren habe ich mich scheiden lassen. Wir haben keine Kinder.
Wir haben in unserer gemeinsamen Zeit leider viele Schulden gemachtn. Vorallem haben wir einen hohen Kredit gemeinsam unterschrieben. Weil wir im Guten auseinander gegangen sind, haben wir uns die Raten aufgeteilt und jeder zahlt eben seinen Teil.
Jetzt habe ich aber Zahlungsschwiriegkeiten, da ich weniger verdiene.
Ich bin schon kurz davor Privatinsolvenz anzumelden.Ich habe einen Verdienst der lediglich 56 EUR über der Pfändungsgrenze liegt.

Wenn ich nun Privatinsolvenz anmelde….. was hätte das für Folgen für meinen Ex?
Er hat leider auch nicht viel Geld und kann die Raten wahrscheinlich alleine nicht stemmen.

Danke für Ihr Forum!

Liebe Grüße,
Andrea K.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Andrea,

    Scheidung und Privatinsolvenz ist ein oft gefragtes Thema. Es ist ein Spiegelbild des ebenso relevanten Themas: Ehe und Verbraucherinsolvenz.

    Dabei gilt: die Ehe an sich macht die Schulden zweier Ehepartner nicht zu gemeinsamen Schulden. Eine gesamtschuldnerische Haftung zweier Ehepartner besteht nur, wenn beide eine entsprechende Vereinbarung mit einem Gläubiger getroffen haben. Anderenfalls haftet jeder alleine. 

    Im Fall der Scheidung und Insolvenz gilt umgekehrt: wenn beide eine gesamtschuldnerische Haftung eingegangen sind ("mitunterschrieben"), haftet auch jeder voll. Dies gilt leider auch bei Scheidung.

    Deshalb trifft es im Fall der Scheidung bei Insolvenz oft beide ehemaligen Partner: meldet der eine Insolvenz an, muss auch der andere selbiges tun, um seiner Schuldenlast zu entgehen.

    Gegebenenfalls muss allerdings eine sogenannte "Ehegattenbürgschaft" nicht erfüllt werden. Ich bitte Sie deshalb, uns anzurufen, um die Einzelheiten Ihres Falls zu erörtern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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