Schmerzensgeld

Ich habe eine Strafanzeige wegen Beamtenbeleidigung erhalten. Neben dem Bußgeld , welches ich in Raten abzahle , habe ich von den Beamten (Gewerkschaft der Polizei ), die ich beleidigt habe , eine Zahlungsaufforderung für Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 200 Euro . Kann ich diese 400 Euro in die Privatinsolvenz aufnehmen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schuster,

    Forderungen die aus einer unerlaubten Handlung oder einer Straftat herrühren, sind leider nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Sie müssen diese Forderung zwar im Rahmen Ihres Insolvenzantrages berücksichtigen, eine Befreiung davon erhalten Sie aber nicht. Der Gesetzgeber möchte auf diesem Wege gewährleisten, dass pönalisiertes Fehlverhalten und die damit verbundenen Sanktionen nicht durch ein Insolvenzverfahren umgangen werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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