1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider besitzt die Schufa das Recht, noch drei Jahre nach Ende der Insolvenz den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung aufrechtzuerhalten. Erst danach muss der Eintrag gelöscht werden.
    Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, eine vorzeitige Löschung zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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