vielen Dank für Ihre Frage. Bei positiver Erledigung der Forderungen und bei der Rückzahlung sämtlicher Kredite und offenen Posten gibt es eine Löschung der Einträge nach drei Jahren. In der Praxis handelt es sich meist um das Ende des dritten Kalenderjahres. Alle negativen Einträge, die vorher noch Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, werden mit der Restschuldbefreiung aus der Schufa gestrichen.
Rechtsanwalt
V. Ghendler
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei positiver Erledigung der Forderungen und bei der Rückzahlung sämtlicher Kredite und offenen Posten gibt es eine Löschung der Einträge nach drei Jahren. In der Praxis handelt es sich meist um das Ende des dritten Kalenderjahres. Alle negativen Einträge, die vorher noch Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, werden mit der Restschuldbefreiung aus der Schufa gestrichen.
Rechtsanwalt
V. Ghendler