Selbstauskunft beim Vermieter

Hallo!
Ich bin mit der Insolvenz durch und habe auch die Restschuldbefreiung. Jetzt meine Frage: Muss ich bei der Selbstauskunft, bei meinem zukünftigen Vermieter, bei der Frage nach EV’s oder irgendwelchen Schulden die alten Sachen angeben?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Vermieter nach einer laufenden Insolvenz fragen, muss der Mieter den Vermieter darüber aufklären. Auch bei einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren besteht diese Pflicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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