Sonderzahlung VOR dem Insolvenzantrag
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes.
Ich bekomme im November das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Da ich voraussichtlich ab Dezember oder Januar den Insolvenzantrag stellen werde, hätte das eine Auswirkung auf das Weihnachtsgeld? Oder kann ich das ganz normal behalten?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie nicht bereits mit Pfändungen überzogen werden, können Sie grundsätzlich Ihr Weihnachtsgeld zur normalen, maßvollen Lebensführung verbrauchen. Sollten zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch pfändbare Restbeträge von Ihrem Weihnachtsgeld vorhanden sein, müssen diese in die Insolvenzmasse fließen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt