Mietnebenkostenabrechnung bei Insolvenz
hallo,
stelle fast die gleiche frage wie Beitrag vorher,
bei mir ist es auch zu einem Guthaben in der Nebenkostenabrechnung gekommen. Jedoch habe ich vorsorglich sonderzahlungen in Höhe von 50,00€. mtl. an meinem Vermieter gezahlt um etwige Nachzahlungen vorzubeugen.diese höhe wurde nur mündlich mit dem Vermieter vereinbart um evtl. Nachzahlungen zu vermeiden. jetzt habe ich ein guthaben. muß dieses jetzt in die insolvenzmasse mit eingebracht werden.
Sehr geehrter Fragesteller,
auch in Ihrem Fall gehe ich von der Pfändbarkeit des Überschusses aus. Bitte informieren Sie Ihren Insolvenzverwalter unbedingt über das “Guthaben”. Ansonsten kann es auch in Ihrem Fall zu einer Obliegenheitsverletzung kommen, die in der Konsequenz zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt