Sonderzahlungen
Guten Abend,
wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin,
darf ich dann Sonderzahlungen wie
z.b. Weihnachtsgeld behalten oder werden diese Sonderzahlungen vom Arbeitgeber direkt an Insolvenzverwalter überwiesen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Marita Schumann
Sehr geehrte Fragestellerin,
anbei möchte Sie ich auch auf unser neues Video zum Thema “Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld” hinweisen:
https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ist-weihnachtsgeld-pfaendbar/
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sonderzahlungen wie z.B. das Weihnachtsgeld dürfen nur bis zur Hälfte gepfändet werden, soweit dieser Betrag nicht 500€ überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler