Steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich arbeite seit mehreren Jahren auf 450 Euro und zahle ja somit auch keine Steuern. Mein Mann möchte nun die Steuererklärung machen für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014.

Ich muss am Montag, den 13. 07. 2015 zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Muss ich dabei die Steuererklärung angeben? Die Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben. Desweiteren strebe ich mit ihrer Hilfe die Privat Insolvenz an. Kann die Steuererstattung gepfändet werden obwohl ich keine Steuern eingezahlt habe?

Danke für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare
  1. Soller T.
    says:

    Hallo

    ich bin im Juni 2014 in die privat insolvenz gerutscht. Nun meine frage ich habe jetzt 2015 due Steuererklärung für 2014 gemacht, habe 519 € raus bekommen das waren die Einkünfte vom März April 2014 denn April bin ich dann Arbeitslos geworden. Ich habe auch eine Neue Steuernummer bekommen, darf ich das Geld behalten muss ich meinen Insolvenzverwalter bescheid geben oder hat der das schreiben auch bekommen von Finanzamt und da die mir das geld überwiesen haben denke ich darf ich das behalten??

  2. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    aufgrund der Komplexität Ihrer Situation bitte ich Sie, einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin über unsere Rufnummer: 0221 – 6777 00 55 zu vereinbaren.

    Wir können im Rahmen dieses Telefonats alle wichtigen Fragen beantworten und bei Mandatierung die notwendigen Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

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