Steuerklasse wechseln von 4 in 5

Hallo, guten Tag. Ich bin seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz. Ich habe eine uneheliche Tochter. Mein Mann (nicht der Vater meines Kindes) und ich haben letztes Jahr geheiratet. Ich verdiene 1050 € netto. Wir haben die Steuerklassen 4/4. Nun bekommt mein Mann durch seinen Jobwechsel wesentlich mehr Gehalt und wir würden aus steuerlichen Gründen lieber in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Wäre dies einfach so möglich? Ich bin ja wesentlich unter der Pfändungsgrenze, dies wird sich voraussichtlich auch die nächsten Jahre nicht ändern. Vielen Dank für ihre Antwort… mfg

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    das Landgericht Dortmund hat im Beschluss v. 23. März 2010 mit dem Az. 9 T 106/10 entschieden, dass eine Steuerklassenwahl in der Privatinsolvenz erlaubt ist, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann dann bestehen, wenn dadurch ein höheres monatliches Einkommen insgesamt erzielt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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