Steuerrückerstatttung

Sehr geehrte Damen und Herren,
man liest immer wieder in verschiedenen Foren das man Steuerrückerstattungen in der Wohlverhaltensphase behalten bzw. nicht behalten darf. Bevor ich meine Privatinsolvenz deswegen aufs Spiel setze hab ich nun meine Frage.

Im Jahr 2012 bekam ich den Beschluss von Amtsgericht das das Insolvenzverfahren über das Vermögen wird nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Darf ich nun die Steuerrückerstattung von 2013 und 2014 behalten oder muss ich sie der Insolvenzmasse zuführen?

Besten Dank im Vorraus

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