Studium – Insolvenz

Hallo,

ich würde gerne bei Ihnen einen Termin buchen, nur hab ich davor eine wichtige Frage.
Ich bin in 2-3 Monaten mit meinem Bachelorstudium fertig und würde gerne wissen, ob es einen Unterschied macht, direkt danach ein Insolvenzverfahren einzuleiten oder bis zum Oktober zu warten und ein Masterstudium anzufangen und danach alles in die Wege zu leiten?
Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich würde gerne einen Master machen, nur wie sieht es rechtlich aus? Bin ich verpflichtet direkt nach dem Bachelor Vollzeit zu arbeiten oder darf man den Master anfangen oder zu Ende bringen? Danke.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihre Frage. Es ist so, dass Sie eine Berufsausbildung grundsätzlich beenden dürfen. Hierzu zählt grundsätzlich der Master dazu. Ob sich in Ihrem Fall eine Besonderheit ergeben könnte, würden wir in einem gemeinsamen Gespräch prüfen. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen ein Termin. Dazu können Sie uns einfach werktäglich unter 0221 6777 55 00 anrufen oder eine E-Mail an info@anwalt-kg.de mit Ihrem Anliegen schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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