trotz Bekanntmachung keine Nachlassinsolvenz des Insolvenzverwalters

Eine Bekannte befand sich in Privatinsolvenz , als erst (2008) ihr Vater und dann (2010) ihre Mutter verstarb . Zu beiden Zeiten befand sie sich in der Wohlverhaltensphase . Ihr Insolvenzverwalter wurde informiert , unternahm aber nichts . Jetzt nach der Restschuldbefreiung steht sie auf einmal mit neuen Schulden aus der Erbschaft da ! Hätte der Insolvenzverwalter nicht eine sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen müssen oder meine Bekannte zumindest auf die Möglichkeit dieser hinweisen müssen ?
Und wenn diese Verpflichtung bestand kann sie jetzt den Insolvenzverwalter haftbar machen ?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ob und inwieweit eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Antragstellung bestand, hängt stark vom Einzelfall ab.

    Gerne würden wir diese interessante Fallkonstellation näher mit Ihnen erörtern. Wir bieten Ihnen zu diesem Zweck ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an.

    Zur Terminvereinbarung können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden – 0221 – 6777 00 55.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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