Unterhaltsberechtigte Personen

Grüß Gott
Unterhaltsberechtigte Personen, ich habe zwar die Infos durch gelesen aber leider nichts verstanden was meine Situation angeht..Ich bin verheiratet und habe zwei kinder 12 und 21 lebend zusamen in einem Haushalt..Der große ist in der Ausbildung und ist dann im August 2016 Fertig. Pfändungsrechner, was soll ich in dem Fenster Unterhaltsberechtigte Personen eingeben ?? Danke
Mfg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihre beiden Kinder sind in Ihrem Fall unterhaltsberechtigt. Bezüglich Ihres älteren Sohnes gilt dies allerdings nur bis zur Beendigung der Erstausbildung nach § 1610 Absatz 2 BGB. Sollte Ihre Frau nicht berufstätig sein, so sind Sie Ihrer Frau auch zum Unterhalt verpflichtet. Es sind daher bei Ihnen zur Zeit zwei bzw. drei Unterhaltspflichten vorhanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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