Unterhaltspflichtige Personen
Hallo,
Ich bin seit dem 4.3.2024 im Hauptverfahren.
Heute kam der Beschluss vom Insolvenzgericht, das meine Frau nur noch zu 41% angerechnet wird. Sie hat Mieteinahmen von 580,-€ Warmmiete
Jetzt zu meiner Frage, wie Rechne ich das im moment habe ich 4 Unterhaltpflichtige.
Rechne ich jetzt so das es nur noch 3,41 Unterhaltspflichtige sind?
Oder muss ich von der Pfändungstabelle mir den Freibetrag von meiner Frau ausrechnen und dann davon die 59% abziehen?
in meinem Fall, 4298,81 bei 0 Unterhaltspflichtigen Personen 2021,40 – 1179,- ( bei 2 Unterhaltspflichtigen pfändbarer Betrag) = 841,42 davon 41% = 344,98
mein Nettoeinkommen ist im durchschnitt 4300,-
Danke
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