Verbraucherinsolvenz anstatt Regelinsolvenz

Wir haben fälschlicherweise einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt anstelle einer Verbraucherinsolvenz. Ehemals selbständig mit 16 Gläubigern. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen, jedoch Schulden beim Finanzamt. Was sollen wir jetzt tun? Regelinsolvenzantrag zurückziehen und Verbraucherinsolvenzantrag einreichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen beim Finanzamt haben, beispielsweise aus Lohnsteuer, dann ist die Regelinsolvenz die richtige Antragsart. Wenn Sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorweisen können, wird das Gericht den Antrag abweisen. Um einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen, benötigen Sie durch eine Antwaltskanzlei oder Schuldnerberatung ausgestellte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach § 305 InsO.

    Gerne können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über die Einleitung Ihrer Insolvenz sprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen kostenlosen telefonischen Erstberatungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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