Verbraucherinsolvenz_

Sehr geehrte Kanzlei,

Im Jahre 2020 haben wir gemeinsam ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Es wurde mir bereits Restschuldbefreiung erteilt:

Anfang Februar habe ich einen Brief vom Finanzamt Hamburg erhalten, dass diese nun über 4600,-€ von mir für das Versäumen meiner Lohnsteuererklärung für die Jahre 2018 und 2019 haben wollen. Dieser Brief sollte mir eigentlich bereits im Dezember 2023 schon eingehen. Zuvor habe ich nie einen solchen Brief erhalten, denn sonst hätte ich diese Kosten mit in das Insolvenzverfahren aufgenommen.

Nach dem ich einen Kontakt zum Amtsgericht Essen über Mein Justizpostfach hergestellt habe, wurde mir von einem Rechtspfleger empfohlen mich hierzu nochmal rechtlich beraten zu lassen und aus dem Grund schreibe ich Ihnen heute.

Ich benötige dringend Ihre Hilfe zum dem Fall.

Es wird zur Zeit Krankengeld in Höhe von 1300,-€ bezogen, wovon ich noch einen Kindesunterhalt von 355,-€ tilgen muss. Demnach würde ich auf jeden Fall eine Rechtsberatung bekommen.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße,

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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