Verfahrenkostenstundung nach RSB
Auf ihrer Seite wird beschrieben, dass bei einer RSB mit Nullplan, die Treuhänder-/ Verfahrenskosten nach bereits 3 Jahren von der Staatskasse beglichen werden.
Mir ist bekannt, dass es bisher 4 Jahre waren und evtl. Ratenzahlungen nicht nach der Pfändungstabelle sondern dem viel niederen Prozesshilfesatz berechnet sind. Somit zahlen viele RSBler mit Einkommen bei erneutem Stundungsantrag, unter der Pfändungstabelle die entstandenen InsoKosten.
Hat sich dies nach akt. Stand geändert? (3J)
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