Verkürzung der Privatinsolvenz

Guten Tag,
mein Privatinsolvenzverfahren wurde im Juni 2018 eröffnet.
Auf ihrer Seite wird ein Hinweis mitgeteilt, wonach es heißt: „
Sie befinden sich bereits im Insolvenzverfahren: Die Verfahrensverkürzung gilt erst für Anträge ab dem 01. Oktober 2020. Sollten Sie Ihren Antrag vor dem 30.09.2019 gestellt haben, kommt für Sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen gegebenenfalls eine Verfahrensverkürzung in Betracht. Gerne beraten wir Sie hier zu Ihren Möglichkeiten“.

Mein Antrag lag vor dem 30.09.2019. Kann ich nun die Privatinsolvenz verkürzen?
Oder muss ich die 5 Jahre durchziehen?

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