Verkürzung Wohlverhaltensphase von einem jahr bei vorzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten

Meine Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensverfahren endet offiziell nach 6 Jahren am 17.09.2016.
Frage:
Wenn ich die Verfahrenskosten bis September diesen Jahres restlos bezahlt habe, trifft für mich dann die Verkkürzung von einem Jahr zu? Findet das neue Recht in meinem Fall Anwendung? Gibt es darüber schon Ausführungen bzw. eine neuerliche Rechtsprechung?.
Vielen Dank für ihre Abtwort im Voraus.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Flaig,

    für Sie dürfte die Verkürzungs-Regelung greifen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung. Da die entsprechende Regelung erst im Rahmen der Insolvenzrechtsreform von 2014 eingepflegt wurde, gibt es zu dieser Thematik noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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