vorgehensweise privatinsolvenz

hallo. wir befinden uns bereits seit einem halben jahr in anwaltlicher unterstutzung jedoch tut sich einfach nichts.
die meisten anschreiben und bitten um geringere raten mussten wir selber durchführen mit den inkasso unternehmen, was uns auch zunächst gelang jedoc sind es zu viele raten die wir nicht mehr bewältigen können.
der anwalt führte lediglich die verhandlungen mit den banken durch, was keinen erfolg brachte. aufgrund von fehlgeschlagener selbstständigkeit und kurzfristigem harz 4 sind wir in diese notlage geraten. wir sind beide wieder berufstätig jedoch mit geringem verdienst.
muss ich erst warten bis der erste gerichtsvollzieher vor meiner tür steht bis der anwalt tätig wird? denn so ist seine aussage.
doch überall liest man von einem schuldenbereinigungsplan um die insolvenz eiinzuleiten.
wir teilten unserem anwalt bereits vor 3 wochen mit das wir gern in die insolvenz gehen möchten, doch es tut sich absolut nichts.
deshalb die frage ob das so ein normales vorgehen ist oder was wir tun sollen.
danke

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrte C.,

    ein solches Vorgehen ist natürlich nicht normal. Grundsätzlich gehört folgendes zur Dienstleistung i. R. einer außergerichtlichen Einigung und Stellung des Antrags auf Privatinsolvenz:

    1. Es erfolgt eine ausführliche Beratung über die Entschuldung
    2. Es wird mit allen Gläubgigern verhandelt
    3. Scheitern die Verhandlungen, wird ein Insolvenzantrag gestellt.
    Zumindest wäre dies unser Vorgehen. Wenn Sie näheres wissen wollen, informieren Sie sich auf unserer Website, v. a. unter Preise, wo unsere Dienstleistung beschrieben wird. Sie können uns auch gerne zu einem kostenfreien Erstberatungsgespräch anrufen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt 

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