Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet? Das geht jetzt schon den 3. Monat so. Und wie lange dauert es noch bis ich die Restschuldbefreiung nun endlich erhalte?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-08-13 16:34:442018-08-13 16:34:44Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet?
3Kommentare
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Herr Pabst,
die Einstellung des Verfahrens hat keinen gesetzlich festgesetzten zeitlichen Rahmen. Sie können beim Insolvenzgericht den Sachstand erfragen, um nähere Informationen zu Ihrem Verfahren zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Herr Pabst,
zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich Ihnen folgende Rubrik auf unserer Homepage empfehlen:
Insbesondere darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Insolvenz nicht “automatisch” vorzeitig endet. Vielmehr müssen Sie einen entsprechenden Antrag zu Händen des Insolvenzgerichts innerhalb der dreijährigen Frist stellen. Bitte beachten Sie auch, dass ebenfalls die Verfahrenskosten beglichen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Pabst says:
Der Antrag wurde fristgemäß gestellt. Die Kosten sind auch abgedeckt. Habe vom Gericht einen Brief erhalten das die Gläubiger zustimmen müssten und das dauert über 3 Monate?
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Sehr geehrter Herr Pabst,
die Einstellung des Verfahrens hat keinen gesetzlich festgesetzten zeitlichen Rahmen. Sie können beim Insolvenzgericht den Sachstand erfragen, um nähere Informationen zu Ihrem Verfahren zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Pabst,
zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich Ihnen folgende Rubrik auf unserer Homepage empfehlen:
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/
Insbesondere darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Insolvenz nicht “automatisch” vorzeitig endet. Vielmehr müssen Sie einen entsprechenden Antrag zu Händen des Insolvenzgerichts innerhalb der dreijährigen Frist stellen. Bitte beachten Sie auch, dass ebenfalls die Verfahrenskosten beglichen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Der Antrag wurde fristgemäß gestellt. Die Kosten sind auch abgedeckt. Habe vom Gericht einen Brief erhalten das die Gläubiger zustimmen müssten und das dauert über 3 Monate?