Weihnachtsgeld u. Urlaubsgeld

Guten Tag, Ich habe das Problem das mir bisher niemand eine genaue Aukunft gibt, oder geben kann.
Folgende Situation hatte ich auch schon letztes Jahr und rege mich jetzt wieder darüber auf.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es kein Weihnachts und Urlaubsgeld, sondern gegebenenfalls eine sogenannte Erfolgsprämie, jeweils im März, falls bestimmte voraussetzungen erfüllt worden sind. Man hat mir gesagt das man bei der PI vom Weihnachtsgeld 500 € behalten darf. Meine Frage ist.
Habe ich dann eine Anspruch darauf, von der Prämie? Da diese ja quasi das Weihnachtsgeld ersetzt.Und wenn ja, wer kann mir helfen das zu bekommen.
Im letzten Jahr betrug die Pfändung im März 2015, 2879,75 €. März 2016, 1916,41 €.
Bei mir Kommen zum Lohn auch noch ein Witwen- u. Betriebsrente hinzu.
Ist etwas kompliziert aber vielleicht können sie mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
M. Krämer

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Krämer,

    eine Erfolgsprämie ist nach § 850a ZPO nicht von Pfändungen geschützt.
    Einer Bonuszahlung kommt lediglich der Charakter des Weihnachtsgeldes zu, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt, was bei einer Zahlung im März leider nicht mehr der Fall ist.
    Eine Erfolgsprämie stellt regelmäßig auch keine Zuwendung dar, die auch geschützt wäre.

    Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzten, so dass wir das weitere Vorgehen besprechen können, wenn Sie gegen die Pfändung trotzdem vorgehen möchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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