Weinachtsgeld in der Insolvenz
Guten Tag,Arbeitgeber hat das Weinachtsgeld auf Insolvenzkonto überwiesen. Auf die Nachfrage des Arbeitgebers ob man es zurück uberweise ,wurde gesagt was auf dem Konto ist, bleibt. Habe ich jetzt das Nachsehen?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich gehen Fehler Ihres Arbeitgebers auch zu dessen Lasten. Hier dürfte aber schon kein Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers vorliegen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf den unpfändbaren Teil Ihres Gehalts. Dies sollten Sie auch so gegenüber dem Insolvenzverwalter kommunizieren.
Welche Anteile Ihres Einkommens unpfändbar sind, können Sie diesem Beitrag auf unserer Homepage entnehmen:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt