Wie verhält sich ein Haftbefehl durch Schulden bei der Privatinsolvenz

Hallo ich habe eine frage… ich habe bereits Privatinsolvenz beantragt diese muss allerdings erst geprüft werden… nun habe ich aber noch ein Haftbefehl offen wegen Schulden bei einem Zahnarzt… wie verhält sich das mit dem Haftbefehl wenn die Privatinsolvenz beginnt besteht dieser weiter hin oder wird dieser dann auch fallen gelassen bzw. eingefroren.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Privatinsolvenz. Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und berät Sie gerne in dieser Angelegenheit.

    Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Privatinsolvenz dazu dient, eine Überschuldungssituation zu lösen und Schulden abzubauen. Das bedeutet, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens sämtliche offenen Forderungen gegenüber Gläubigern geprüft und gegebenenfalls beglichen werden. Dabei ist es auch möglich, dass Haftbefehle aufgrund von Schulden in das Verfahren einbezogen werden.

    Wenn Sie bereits einen Haftbefehl aufgrund von Schulden bei einem Zahnarzt haben und gleichzeitig Privatinsolvenz beantragt haben, ist es möglich, dass der Haftbefehl im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt wird. Das hängt jedoch von der konkreten Situation ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

    In jedem Fall sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen und zu klären, wie der Haftbefehl im Rahmen des Insolvenzverfahrens behandelt wird. Hierfür bietet die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Sie können gerne einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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