wohlverhaltensphase
Darf ich guthaben aus sromabrechnung und BetriebskostenAbrechnung in der wohlverhaltensphase behalten
Von der Stromabrechnung guthaben habe ich 119 Euro die ich jährlich an den IV zahlen muss schon gezahlt
Danke
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können das überschüssige Guthaben behalten, solange der Abrechnungszeitraum in die Wohlverhaltensphase fällt. Sollte das Guthaben allerdings während des Insolvenzverfahrens entstanden sein, so unterliegt es einer Pfändung.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt