Zahlungen aus freigegebenem Gewerbe an den Insolvenzverwalter ratsam ?

Sehr geehrte Damen und Herren, vor vier Jahren (FEB 2015) habe ich einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Antrag wurde angenommen, seitdem läuft das Insolvenzverfahren reibungslos.
Seit drei Jahren habe ich eine adäquate Stelle als Angestellter.
Mein Arbeitgeber führt den Pfändungsanteil monatlich an den Insolvenzverwalter ab.
Nebenher betreibe ich noch ein Kleingewerbe, das von meinem Insolvenzverwalter freigegeben wurde.
Jetzt zum 31. Oktober 2018 will der Insolvenzverwalter den Schlußbericht an das Insolvenzgericht überstellen.
Mein Insolvenzverwalter drängt mich vor Abschluß des Schlußberichtes Zahlungen für die Jahre 2015 – 2017 jeweils zu entrichten.
Im Prinzip kann ich auch Zahlungen vornehmen.
Allerdings bin ich im Unklaren, ob mir das Vorteile und wenn welche oder eventuell sogar Nachteile bringt.
Die Zahlungen müsste ich vor dem 31. Oktober bewerkstellen deshalb drängt die Zeit ein wenig . Vielen Dank

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