Zweites Konto bei Privatinsolvenz

Guten Tag :)

Eine Frage; Man darf während der Privatinsolvenz ja kein zweites konto neben dem PKonto haben (wenn der Anwalt es nicht freigibt).
Wnen ich jetzt von meinem unpfändbaren vermögen jeden monat Geld auf das konto eines freundes überweise der es für mich anlegt, wäre das vermögensverschleppung oder ginge das in ordnung?

Danke
D Kirsch

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    ob man Geld umleiten darf lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Einzelfall kann das Umleiten von Geldern auf ein anderes Konto auch unangenehme rechtliche Konsequenzen für den Schuldner und den „Kontoleiher“ haben. Denkbar ist z.B. die Einstufung als strafbare Vollstreckungsvereitelung, eine strafbare Beihilfe hierzu durch den „Kontoleiher“ (z.B. Freunde),
    eine Haftung des „Kontoleihers“ auf Rückzahlung des empfangenen Geldes und die Versagung einer Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens. Sie sollten Rechtsrat im Einzelfall einholen, bevor Sie etwas riskieren.
    Beste Grüße

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