Quellenfreigabe

Guten Tag, ich bin durch Sie in die Insolvenz gegangen, danke dafür nochmal.
Ich habe 3 Pflegebedürftige Kinder, das Pflegegeld wird monatlich auf mein Konto überwiesen.
Ich habe eine Quellenfreigabe beim Gericht beantragt und der Beschluss ist angekommen.
Meine Frage ist nun, denn im Paragraphendschungel verstehe ich nichts, ob in einfachen Worten die Quellenfreigabe bedeutet das die Bank das Pflegegeld freigeben muss unabhängig vom P Konto Freibetrag, egal ob dieser mit dem Pflegegeld überschritten wird?
Denn meine Bank hält das Geld zurück und sagt das ich über meinen Freibetrag bin und es am 1. freigegeben wird.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    Pflegegeld unterliegt normalerweise nicht der Pfändung. Reicht der Grundfreibetrag des P-Kontos reicht nicht, um das Pflegegeld zu schützen. können Sie den Freibetrag mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen lassen. Ist dies nicht möglich, kann eine Erhöhung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts erzielt werden.
    Beste Grüße

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