Bonuszahlung

Guten Tag,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Für ein erreichtes Betriebsziel ( Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Geräten) bekomme ich eine Bonuszahlung in Höhe von 2000 Euro Brutto. Wieviel davon darf mein Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abführen?
Freundliche Grüße
Andre Meier

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Meier,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. In Ihrem Fall könnte es sich bei der der Bonuszahlung um einen Bestandteil Ihres Arbeitslohns handeln. Diese Bonuszahlung wird mit Ihrem monatlichen Gehalt zum Zeitpunkt der Auszahlung addiert, der Nettobetrag Ihres Arbeitsentgelts ausgerechnet und anschließend nach der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag berechnet.

    Hierzu kann ich Ihnen unseren Pfändungsrechner empfehlen:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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