Guten Abend, den Antrag auf Regelinsolvenz habe ich im September 2019 gestellt. Im November 2019 erging der Beschluss. Meine Frage: Wie lange befinde ich mich noch in der Insolvenz. Gilt für mich auch die Übergangsreglung?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren.
Nur für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 20 eingereichte Insolvenzanträge gilt die Übergangsreglung. Für Verfahren, die vor dem 17.12.2019 beantragt wurden, gilt grundsätzlich eine Restschuldbefreiungsfrist von 6 Jahren, die wie vorher nur unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt werden kann
Beste Grüße.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in
die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren.
Nur für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 20 eingereichte Insolvenzanträge gilt die Übergangsreglung. Für Verfahren, die vor dem 17.12.2019 beantragt wurden, gilt grundsätzlich eine Restschuldbefreiungsfrist von 6 Jahren, die wie vorher nur unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt werden kann
Beste Grüße.