Einkünfte im ersten Jahr nach Abschluss Insolvenz

Guten Tag, während meiner Insolvenz haben sich Geldbeträge angesammet, die aus zulassungstechnischen Gründen nicht an mich ausgezahlt werden durften. Dem Insolvenzverwalter war dieser Umstand bekannt und es wurden aus dieser Quelle auch Beträge zur Insolvenzmasse hinzugefügt, solange dies möglich war.
Abschluss der Insolvenz war August 2016. Nun habe ich im Januar erfahren, dass die bisher nicht auszahlbaren Beträge abgerufen werden können. Kann es hierdurch Schwierigkeiten geben bzw. muss dies “nachgemeldet” werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Muster,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Leider fehlen uns zu Ihrem Sachverhalt einzelne Informationen die zu einer voll umfänglichen Antwort benötigt werden. Wir bieten Ihnen alternativ eine kostenfreies telefonisches Erstgespräch unter 0221 986 559 60 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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