Ende der WVP / Konto / Pfändung

Hallo! Ich befinde mich in den letzten 3 Wochen meiner Wohlverhaltensperiode. Über Foren habe ich leider lesen können, dass Altgläubiger nach Ablauf der WVP (Abtretungserklärung) versucht haben, vom Konto zu pfänden, obwohl die Restschuldbefreiung noch gar nicht abschiessend bearbeitet wurde.
Dürfen Altgläubiger dies tun?
Wie kann man sich davor schützen?

Mit bestem Dank
Max

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Lieber Fragesteller,

    wir bereiten die Insolvenzanträge unserer Mandanten vor, indem wir zuerst umfassende Nachforschungen nach unbekannten bzw. vergessenen Gläubigern anstellen. Unter anderem führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach § 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an dem Wohnort der Mandanten durchgeführt.

    Weitere Informationen zur Sammlung der Gläubigerdaten finden Sie hier: http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/schuldnerberatung-vorbereiten-briefe-der-glaeubiger-sammeln-und-sortieren/

    Sofern sich dann doch im späteren laufenden Insolvenzverfahren oder sogar zu einem noch späteren Zeitpunkt ein Gläubiger meldet, der nicht ausfindig gemacht werden konnte, kann dieser die Restschuldbefreiung nicht mehr abwenden. Denn wir können dem Gericht durch unsere Abragen nachweisen, dass wir der Nachforschungsobliegenheit nachgekommen sind.

    Erteilt das Gericht eine rechtskräftige Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode, bedeutet dies rechtlich,
    einen Wegfall der Vollstreckbarkeit der Forderungen. Eine Pfändung ist aber nur möglich, sofern eine vollstreckbare Forderung besteht.

    Sofern der betreffende Altgläubiger – der nach Beendigung des Insolvenzverfahrens versucht, eine Pfändung durchzuführen – also trotz sorgfältiger Vorbereitung des Insolvenzantrags nicht entdeckt und deswegen nicht in den Antrag aufgenommen wurde, wird dieser rechtlich daran gehindert, die Pfändung durchzuführen.

    Weitere hilfreiche Informationen zur Restschuldbefreiung finden Sie hier:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/restschuldbefreiung-ziele-des-insolvenzverfahrens%E2%95%91kraus-anwaltskanzlei/

    http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/restschuldbefreiung/

    http://anwalt-kg.de/faq/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/was-kann-zu-einer-versagung-der-restschuldbefreiung-fuhren/

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/welche-forderungen-werden-von-der-restschuldbefreiung-nicht-erfasst/

    Freundliche Grüße vom Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

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