erb Pflichtteil
Darf der Insolvenzverwalter Während einer Regelinsolvenz Den kompletten pflichtanteil meines erbes einbehalten ?
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Sehr geehrter Herr Block,
es kommt darauf an, in welcher Phase der Insolvenz die Erbschaft anfällt.
In der Insolvenz gilt: fällt die Erbschaft während des eigentlichen Insolvenzverfahrens an, geht diese in voller Höhe an den Insolvenzverwalter. Fällt diese in der Wohlverhaltensperiode an, darf der Erbe die Hälfte behalten. Insoweit kann es durchaus sehr sinnvoll sein die Insolvenz schnell einzuleiten, damit im Falle eines Erbfalles der Erbe bereits in der Wohlverhaltensperiode ist.
Übrigens: der Erbe hat auch die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen. In diesem Fall kann eventuell eine nahestehende Person profitieren.
Mit freundlichen grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt