Insolvenz

Guten Tag,

ich habe vor 3 Wochen mit meiner GmbH Insolvenz beim zuständigen Gericht angemeldet. Nun wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt, der sämtliche Unterlagen geprüft hat. Ich hatte gestern ein langes pers. Gespräch mit dem Gutachter um etwaige Unstimmigkeiten zu besprechen. Da die GmbH über keinerlei Vermögen mehr verfügt
wird der Gutachter (nach seiner mündlichen Aussage) dem Gericht empfehlen den Antrag mangels Masse abzulehnen.

Der Gutachter hängt sich nun noch an einem PKW Verkauf aus dem Jahr 2014 auf, der wie folgt abgelaufen ist.
Die GmbH besaß ein Kfz, dass ich als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der GmbH für 11.500.- plus MwSt. abgekauft habe. Geld floss allerdings nicht, da der Kauf mit einem bestehenden Darlehen über 15.000.-, dass ich der GmbH im Jahr 2010 gewährt hatte, verrechnet wurde. Ich habe das Fzg. dann privat weiterverkauft. Dabei wurde das Fzg. mit einer deutlich höheren Summe verkauft.
Der Gutachter möchte nun von mir wissen für welchen Betrag ich das Fzg. privat verkauft habe. Dazu soll ich Ihm den Privat Kaufvertrag vorlegen.

Meine Frage ist nun ob der Gutachter dazu berechtigt ist diesen Kaufvertrag zu fordern bzw. ob ich den Privatverkauf-Vertrag vorlegen muss? Wenn ja, was passiert wenn der Gutachter dann weiss, dass das Fzg. mit einem weit aus höherem Preis verkauft wurde?

Für Ihre Antwort schon mal besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

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