Insolvenz

Am 11.03.24 wurde bei unseren Handwerksbetrieb die Insolvenz eröffnet.
Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb freigegeben.
Wir haben von unserer Tochter im Dezember einen Betrag von 6000,00 €uro erhalten um ein Fahrzeug zu kaufen alles abgesichert mit Vertrag und Eigentumsvorbehalt. Bis jetzt wurde noch keine Rate bezahlt weil diese erst zum 01.04.24 vereinbart wurde. Gestern kam ein Schreiben von Insolvenzverwalter an die Tochter sie soll ihre Forderungen anmelden. Eine Anmeldung ihrer Forderung bei Gericht ist unwirksam heisst es.Es wird mitgeteilt das bereits am 11.03.24 rein vorsorglich drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 der Insolvenzordnung angezeigt werden musste.
Was bedeutet dies ? Kann meine Tochter das Fahrzeug wieder zurückholen und den Kaufvertrag rückgängig machen. Muss sie einen Aussonderungsantrag stellen und wenn ja wo?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Rechtsrat im Einzelfall, den Sie ja hier detailreich geschildert haben, dürfen wir hier nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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