Kosten des Gläubigers bei Insolvenz einer Einzelunternehmung
Guten Tag,
hat der Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Kosten für den Anwalt der Gläubiger zum Zweck der Anmeldung der Forderungen zu tragen? Oder hat der Gläubiger diese Kosten selbst zu tragen? Kann ich also hierzu einen Anwalt beauftragen, der meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmeldet, ohne dass ich hierfür die Anwaltskosten zu tragen habe?
Vielen Dank!
Jürgen Geiger
Sehr geehrter Herr Geiger,
ich darf mich für Ihre Frage bedanken. Wenn Sie zur Anmeldung Ihrer Forderung zur Tabelle einen Anwalt beauftragen, so haben Sie dessen Kosten selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt