Nichtbeachtung der Insolvenz durch Gläubiger

Guten Tag,
ich habe die Insolvenz beantragt, den Beschluss bekommen und zur Zeit werden die Gläubigerforderungen gesammelt.
Einer der Gläubiger, die Stadtwerke, fordert jetzt massiv und mit Drohungen (Zwangsabschaltung, angeblich Bauhof mit Bagger bereits beauftragt, etc.), das ich den gesamten Forderungsbetrag jetzt sofort zahlen müsse.
Obwohl einige vorherige Zahlungen noch nicht gebucht sind und ein Widerspruch vorliegt, soll da nichts mehr bearbeitet werden. Der geforderte Betrag soll ohne Abzüge anerkannt und eingezahlt werden und die Insolvenz zurückgenommen werden – wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Danke für eine möglichst schnelle Antwort!

3 Kommentare
  1. Nic
    says:

    Hallo
    Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich einmische aber die Aussage der Vertretung ist definitiv falsch.
    Sobald es “offiziell” ist, dass Sie im Insolvenzverfahren sind, darf sie kein Gläubiger mehr in irgendeiner Art und Weise “belästigen”. Er MUSS sich an den/ dje Insolvenzverwalter wenden und Ansprüche mit Denen klären.
    Ich selbst hatte diesen Vorfall. Ich habe es meiner Insolvenzverwalterin gemeldet und ihre Antwort war so plausibel wie auch banal.
    “Sie versuchen es trotzdem immer wieder, in der Hoffnung das sie mehr raus holen können.”
    Es ist aber rechtlich untersagt.
    Man darf keinen Gläubiger “bevorzugen”!
    Das kann dazu führen das, das Insolvenzverfahren erlischt.
    Also bitte, nicht in Panik versetzen lassen!
    Die dürfen das nicht und haben auch keine rechtliche Handhabe!!!
    Sie agieren nach dem Motto:
    ” Einen Versuch war es wert”
    Und ja, nicht Sie müssen Oder sollen das klären sondern ihr(e) Insolvenzverwalter(in). Dafür sind die da. Nicht nur um Unterlagen von Ihnen einzufordern sondern auch um Ihnen, in genau solchen Situationen, zu helfen.
    Was sie eigentlich auch gerne tun.
    (Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus)

  2. K.  B.
    says:

    Vielen Dank,
    nur leider meint die Vertretung meiner Insolvenzverwalterin, das sie da nichts machen könne, das müßte ich selbst tun. Ich habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Bürger

  3. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Bürger,

    grundsätzlich ist es Ihren Gläubigern nach Eröffnung des Insolvenzverfahren untersagt Sie bzgl. der Schulden zu kontaktieren. Weiterhin ist es Ihren Gläubigern untersagt bei Ihnen zu pfänden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Insolvenzverwalter und schildern Sie ihm den Sachverhalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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