Privatinsolvenz nach erfolgter Regelinsolvenz wann möglich?

Sehr geehrter Herr Ghendler,

Stand: Regelinsolvenz wurde beendet, Restschuldbefreiung in 2015 erteilt.

Danach sind durch Täuschung leider weitere Schulden angefallen (leider nach gerichtlichem Vergleich rechtssicher), die wohl langfristig nicht mehr beglichen werden können, ergänzendes Alg2 wurde beantragt. Es existieren 4 Schuldner.

Ab wann besteht die erneute Möglichkeit auf Insolvenzantrag? Wäre es dann eine Privatinsolvenz?

Kann der Antrag jederzeit gestellt werden und welche Auswirkungen hätte dieser auf die zu zahlende Schuld, unabhängig von der zu beantragenden Restschuldbefreiung?

Wann kann der Antrag auf Restschuldbefreiung unter dieser Konstellation gestellt werden und wann der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten?

Die Paragraphen sind alle etwas undurchsichtig, ich hoffe, Sie können da ein wenig Licht ins Dunkle bringen….

M f G

Wagner

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sind als Schuldner für eine erneute Beantragung eines Insolvenzverfahrens für 10 Jahre gesperrt, wenn bereits ein Insolvenzverfahren beendet und die Restschuldbefreiung erteilt
    Ob in Ihrem Fall eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz beantragt werden muss hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Für eine ausführliche Beantwortung Ihrer Fragen bedarf weiterer Informationen. Ich empfehle Ihnen für eine umfassende Auskunft einen kostenfreien telefonischen Beratung. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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