Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe im März einen Laden eröffnet der leider überhaupt nicht läuft .
Da ich die ganzen Monate nur draufbezahlt habe kann ich nun meinen Zahlungen nicht mehr nachkommen und muß eine Regelinsolvenz beantragen .
Nun meine Frage
Mein Ehemann von dem ich aber getrennt lebe möchte sich jetzt ein Haus für 5000 Euro kaufen wird dieses dann auch gepfändet ?
Und wird sein Vermögen (das Haus) oder sein Gehalt auch angerechnet ?
Z.B.wenn ich Harz 4 bekomme
Muß er auch zahlen für meine Schulden ?
P.S. Nur ich alleine habe die Kredite für
den Laden aufgenommen.
Und wird das
Vielen Dank
Ivonne Metzger

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Metzger,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Sie haften immer nur für Ihre eigenen Schulden. Nur dort, wo Sie als Vertragspartner selbst eine Verbindlichkeit eingegangen sind, kann eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.

    Der Ehepartner in einer normalen güterrechtlichen Zugewinngemeinschaft haftet also grundsätzlich nicht für die Schulden des zahlungsunfähigen anderen. Anders sieht der Fall aus, wenn Ihr Ehepartner den Vertrag mit unterschrieben hat, dann ist er selbst Vertragspartner und somit Schuldner geworden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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