Regelinsolvenz

Wenn ich in regelinsolvenz oder Privatinsolvenz gehe, kann ich meine Fahrzeuge bemalten oder nicht?
Oder wenn ich auffang Gesellschaft gründe wie ist es da? Kann ich da die Fahrzeuge behalten?

Ich habe ein kleinen Transport firma mit 4 Angestellte. Ich möchte aber die Firma gerne bemalten. Die Pfändung durch Finanzamt konnten ich keinen Zahlungen durch führen und ich bin zahlungsunfähig. Brauche dringend Hilfe.

Mit freundlichen grüßen

S Kumbasar

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Kumbasar,

    es ist unter Umständen möglich Fahrzeuge in der Insolvenz zu behalten. Sowohl das Behalten während des Insolvenzverfahrens, als auch eine Übertragung auf eine Auffanggesellschaft, ist mit gewissen Anforderungen verbunden. So darf beispielsweise der Wert der Fahrzeuge nicht übermäßig hoch sein, da diese ansonsten gepfändet werden könnten.

    Die erfolgreiche Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit während einer Insolvenz ist an viele Faktoren geknüpft. Gerne möchte ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch anbieten, in dem wir die Einzelheiten Ihres Falles und das weitere Vorgehen besprechen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert