Regelinsolvenz – Hobby
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der Endphase (noch knapp 1,5 Jahre) meiner Restschuldbefreiung.
Nun möchte ich gerne ein Hobby ausüben und mir dazu eine kleine Werkstatt einrichten. Das benötigte Kapital dafür (ca. 2000 EUR) würde ich als Darlehen von einem Familienmitglied erhalten.
Nun meine Fragen:
– Kann meine Insolvenzberater mir irgendwelche Vorschriften diesbezüglich dazu machen?
– Kann mir der Insolvenzberater das Werkzeug pfänden lassen und der Gläubigermasse zuführen?
– Können mir durch die Ausübung dieses Hobbies irgendwelche Nachteile entstehen?
Wie gesagt, es handelt sich um ein Hobby, welches NICHT gewerblich ausgeübt wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
das Hobby darf nicht mit Ihrer Erwerbsobliegenheit kollidieren.
Da Sie sich wahrscheinlich bereits in der Wohlverhaltensphase befinden, sind Vermögenszuwächse zu diesem Zeitpunkt nicht mehr pfändbar. Insoweit sind die Werkzeuge etc. nicht von einer möglichen Pfändung betroffen.
Es empfiehlt sich trotzdem so einen Schritt zunächst mit dem Treuhänder abzusprechen, um zusätzliche Ausgaben o.ä. plausibel erklären zu können.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt