Kein eigenantrag zur insolvenz

In 2012 wurde von einer 3 Person ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Dieser wurde jetzt in 2016 endgültig mangels Masse nicht eröffnet. Kann ich jetzt eine restschuldbefreiung beantragen oder noch einmal einen EIgenantrag stellen? Bin angestellt und verdiene unter der Pfändungsgrenze, da in den eigenen Firma von Ehefrau angestellt.
Danke für Ihre Antwort
Uwe wille

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass die Sperrfrist von drei Jahren bei Abweisung eines Gläubigerantrags mangels Masse für die Stellung neuer Eigenanträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung nicht greift.

    Gerne möchte ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch anbieten, um die erneute Antragsstellung bei Ihnen genau zu erörtern. Bitte rufen Sie uns dafür an und vereinbaren einen Termin für das Beratungsgespräch.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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