Regelinsolvenzverfahren

Guten Tag!

Der Insolvenzverwalter hat beim Amtsgericht die derzeitige Masselosigkeit angezeigt.
Es handelt sich bei meinem Unternehmen um eine UG haftungsbeschränkt, welches ich nach Insolvenzantrag aufgegeben habe.
Wir hatten keine externen Gläubiger, haben nur die Löhne für einen Monat nicht mehr zahlen können…einfach zu wenig Umsatz, daher der Insolvenzantrag.
meine Frage: muss ich nun die Steuerschuld begleichen? Der Verwalter hat ja den Betrieb für weitere 3 Monate laufen lassen und für diesen Zeitraum keine Steuern abgeführt!

Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    aufgrund der Tatsache, dass die Haftung für Verbindlichkeiten bei einer insolventen UG von vielen Faktoren abhängt, empfehlen wir Ihnen, einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin über unsere Rufnummer: 0221 – 6777 00 55 zu vereinbaren.

    Im Allgemeinen haftet grundsätzlich die Masse für Verbindlichkeiten (respektive Steuerschulden). Lediglich bei Vorliegen bestimmter Tatbestände, kann eine Haftung der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer oder gar des Insolvenzverwalters gegeben sein.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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