Restschuldbefreiungsverfahren/wg. Unternehmensinsolvenz, nach Beschluss Restschuldbefreiung wie geht es weiter?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Restschuldbefreiungsverfahren/wg. Unternehmensinsolvenz, nach dem Beschluss der Restschuldbefreiung wurde
meinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt dass die Pfändungen eingestellt werden
müssen bzw. können, es ist jetzt nach dem Beschluss weiter der pfändbare
Betrag von meinem Gehalt abgezogen worden und dem Konto des Treuhänders
zugeführt worden.

Mir wurde auf Nachfrage bei meinem Treuhänder/Insolvenzverwalter, von der
Sachbearbeiterin mitgeteilt dass es erst von meinem Arbeitgeber eingestellt
werden darf wenn sie ihn informiert haben, was bisher nicht geschehen ist.
Wie lange wird das den dauern, muss ich weiterhin dem Verwalter alle
Veränderungen mitteilen?? Den Beschluss zur Restschuldbefreiungsverfahren/wg. Unternehmensinsolvenz habe ich am 20.10.2020 erhalten.

Vielen Dank im Voraus, Ihre Seite hat mir immer sehr geholfen, vielen Dank
Dafür.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Obliegenheiten der Wohlverhaltensphase enden, sobald die Abtretungsfrist vorüber ist, also spätestens nach sechs Jahren. Damit endet also auch die Pflicht, dem Verwalter alle Veränderungen mitzuteilen.
    Wie lange es dauert, bis der Treuhänder den Arbeitgeber benachrichtigt, unterscheidet sich im Einzelfall. Die meisten Treuhänder informieren den Arbeitgeber relativ schnell, da ansonsten Mehraufwand entsteht, wenn die überzahlten Beträge an den Schuldner ausgezahlt werden müssen.
    Unter Umständen können Sie auch selbst den Arbeitgeber informieren, wenn Sie den Beleg vorlegen können, dass die Abtretungsfrist beendet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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