Unterhalt
Hallo, der Vater meiner Tochter war selbständig und ging in die Insolvenz. Er ist unterhaltsverpflichtet. Seit Februar diesen Jahres wurde ein höher Unterhalt berechnet, da sich sein Einkommen geändert hat. Die Insolvenz wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Er zahlt aber bisher nur den niedrigeren Unterhalt. Darf er neue Schulden machen?
Mit freundlichen Grüßen
Jänke
Sehr geehrte Frau Jänke,
das erneute Eingehen von Verbindlichkeiten stellt nur eine Gefahr für das laufende Insolvenzverfahren dar, wenn dadurch Ihre Insolvenzgläubiger benachteiligt werden sollten. Solange sichergestellt ist, dass das pfändbares Einkommen abgeführt werden kann, kann dies grundsätzlich nicht als Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung ausgelegt werden. Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen werden, sind jedoch nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Entsprechend darf ich Ihnen raten, sich mit Ihrem auf Unterhaltsfragen spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt