Verkürzung WVP

Ich bin seit Januar 2014 in der Regelinsolvenz und die Gerichts- und Treuhänderkosten werden lt. aktueller Info des Treuhänders jährlich von meinem gepfändeten Gehalt zu 100% gedeckt. Kann ich trotz Altverfahren zum Ende des 4. Jahres, also im Dezember 2017 eine Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre beantragen? Und wenn ja, muss ich die bisherige Gläubigerquote für das letzte (6. Jahr) dann komplett aus eigener Tasche bezahlen? Oder geht dies nur bei Verfahren ab 07/2014?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Verkürzung der Insolvenz ist nur für Verfahren möglich, die nach der Reform des Insolvenzrechts Mitte 2014 eröffnet wurden. Für Sie wird vermutlich das alte Insolvenzrecht gelten. Sie sollten wegen einer Verkürzung Ihres Verfahrens mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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