Vollstreckbarer Tabellenauszug und Einsicht in die InS-Akte

Guten Tag,
folgende Fragen habe ich:

1. Mir liegt die Insolvenzakte nur zum Teil vor. Somit kann ich nur unzulänglich zu bestimmten Thematiken Stellung nehmen. Ich kann auch nicht prüfen ob die Akte ordentlich weitergeführt wurde. Es fehlt die Schlussrechnung, Zwichenrechnungen, das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt.
2. Den Gläubigern wurden jeweils vollstreckbare Ausfertigungen gefertigt, teilweise wegen unerlaubter vorsätzlicher Handlung. Das Verfahren wurde 2001 eröffnet und 2012 mangels Masse eingestellt. Nunmehr bin ich Rentner und arbeite nebenbei. Plötzlich tauchen die Krankenkassen wieder auf. Verfahren wegen des Vorwurfes hat es nicht gegeben. Ich vermute man nimmt Bezug auf den Beschluss des BGH vom 03.04.2014 IX ZB 83/13. Die Ausfertigungen sind teilweiser später auisgestellt (2015), aber auch teilweise deutlich früher. Welchen Vertrauensschutz habe ich diesbezüglich.
Die Forderungen sind auch für den Ausfall festgestellt. Kann man noch an die Handakte des Verwalters herankommen um daraus Erkenntnisse zu schöpfen?

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