Vollstreckungsankündigung

Sehr geehrter Herr Kraus. Auf Grundlage einer Vollstreckungsankündigung FA Borna wurden am 10.06.13 das Geschäftskonto und das Privatkonto jeweils mit einem Betrag in Höhe von 8.800,00€ gepfändet. Dieser Betrag ist nicht vorhanden. Somit kann ich finanziell nicht handeln und z.B. keine Löhne ausbezahlen, und keine Sozialabgaben entrichten. Offene Forderungen sind für Monat Mai (Rechnungslegung 30/31.05.2013 Zahlungsziele 14 – 20 Tg) in Höhe von 10.000,00€.
Mit meinenm Steuerberater(leider derzeit im Urlaub) ist mit der IHK Leipzig und mir ein Rundertisch zur Unternehmenssanierung beantragt und genehmigt. Ein Kredit zum Ausgleich der Forderungen wurde am 07.06.2013 beantragt. Wie soll ich mich verhalten, ist es sinnvoll einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub (§258 AO) zustellen und wird dadurch die Kontopfändung aufgehoben. Somit könnte ich meinen Verpflichtungen nachkommen und auch bereit Zahlungen an das Finanzamt leisten. Im Moment steigen nur kontinuierlich die Kosten ohne das ich dagegen steuern kann. Vorab vielen Dank für die Beantwortung und Hilfestellung Mit freundlichen grüßen Mario Pauli

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter Herr Pauli,

    das Vorgehen ist grundsätzlich richtig. Sollten Einnahmen komen, sollten Sie auch unbedingt darauf achten, die Sozialausgaben vorrangig vor den Löhnen zu bedienen. 

    Ansonsten scheint Ihre Situation recht kompliziert zu sein, weshalb Sie uns gerne telefonsich kontaktieren können.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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